Eine spezielle Frage an Herrn Yves R.: Inwieweit ist Ihr juristisches Hintergrund im Berateralltag präsent?
Niklas B. asked during the live chat Career Special: Restructuring to Roland Berger
Category: General
Date asked: Friday, December 4, 2020
Last reviewed: Friday, December 4, 2020
Yves X.
Senior Consultant
Hallo Niklas,
vielen dank für Ihre Teilnahme und Ihre Frage.
Mein juristischer Hintergrund kommt mir im Berateralltag in doppelter Hinsicht zu Gute:
1. Struktur
Der Jurist lebt bereits im Studium und seinen hier erstellten Gutachten im Wesentlichen von einer klaren Struktur. Von dieser profitiere ich sowohl bei der Herangehensweise an ein neues Projekt als auch im direkten Umgang mit dem Kunden jeden Tag. Eine klare Struktur ist ein tragender Pfeiler des Projekterfolges und gleichzeitig wesentlicher Faktor für Vertrauen und Sicherheit beim Kunden.
2. Schnittstellen
Nahezu jedes meiner bisherigen Projekte hatte eine juristische Schnittstelle, in welcher mir die schnelle Beurteilung juristischer Fragestellungen und Anknüpfungspunkte geholfen hat.
Dies ist bspw. häufig im Bezug auf Arbeitsrecht und die Vertreter der Arbeitnehmerseite der Fall, kann aber auch bei bspw. Betriebsübergängen, steuerlicher Gestaltung oder Kunden der öffentlichen Hand relevant werden.
Hierfür gibt es natürlich jeweils Experten, der Austausch mit diesen ist aber deutlich erleichtert wenn man "dieselbe Sprache spricht".
Friday, December 4, 2020
Niklas B.
Vielen Dank für die freundliche Antwort.
Friday, December 4, 2020
Thomas B.
Wie sehen Sie die Auswirkungen des neuen StaRuG auf die Restrukturierungen, das voraussichtlich ab dem 1.3.2021 gelten soll?
Friday, December 4, 2020
Thomas B.
Meinen Sie mit den juristischem Hintergrund vertiefte Kenntnisse im Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, GmbH- und AG-Gesegtz, Strafgesetz und BGB?
Friday, December 4, 2020
Yves X.
Senior Consultant
Hallo Thomas,
vielen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre Fragen.
Der Entwurf des SanInsFoG mit seinem Herzstück, dem StaRUG, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sanierungsfähige Unternehmen vor der Abwicklung in der Insolvenz zu schützen. Gleichwohl ist auch dieser Ansatz kein Allheilmittel und muss erst in der Praxis zeigen, ob hierdurch die richtigen Anreize für die betroffenen Unternehmen gesetzt werden.
Zu Ihrer Anschlussfrage: Der juristische Hintergrund der mir zu Gute kommt liegt weniger an detailliert inhaltlichen Kenntnissen im Arbeits- oder Insolvenzrecht, als mehr in der grundsätzlichen juristischen Herangehenweise sowie Grundkenntnissen im jeweiligen Rechtsgebiet. Zwingend voraussetzend sind diese natürlich nicht.
Friday, December 4, 2020
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